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Einsprache vom SBFI abgelehnt – Entscheid wird angefochten

04.09.2024

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI hat am 20. August 2024 entschieden, dass die Einsprachen von OPTIKSCHWEIZ, wie auch von FHNW, SBAO und Umbria Club, gegen die Genehmigung der Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung für Experte / Expertin in Augenoptik mit eidg. Diplom, abgelehnt werden. Der Entwurf der Prüfungsordnung des AOVS wurde somit durch das SBFI genehmigt.

Der Zentralvorstand OPTIKSCHWEIZ hat an seiner Sitzung vom 26. August 2024 den Entscheid des SBFI vom 20.08.2024 behandelt. Nach eingehender Diskussion wurden folgende Entscheide getroffen:

  • OPTIKSCHWEIZ wird den Entscheid des SBFI anfechten und Beschwerde einreichen.
  • Die Beschwerde ist nur innerhalb einer nicht erstreckbaren Frist möglich. Separat können allenfalls mögliche und passende Alternativen einer Weiterbildung gesucht werden.
  • OPTIKSCHWEIZ sieht und anerkennt, dass in der Branche, auch unter dren Mitgliedern, unterschiedliche Bedürfnisse und Erwartungen nach passenden Weiterbildungsangeboten (Refraktion und Kontaktlinsen) bestehen.
  • OPTIKSCHWEIZ ist weiterhin bereit, mit dem AOVS Gespräche über eine Weiterbildung für Augenoptiker/innen EFZ zu führen und eine gemeinsame für die Branche passende und qualitativ und inhaltlich akzeptable Lösung zu erarbeiten.

Möglichkeiten bzw. konstruktive Ansätze sieht OPTIKSCHWEIZ bei ergebnisoffener Diskussion durchaus. Die vorliegende Prüfungsordnung Expertin / Experte in Augenoptik ist jedoch in Form und Inhalt aus verschiedenen Gründen inakzeptabel.

Der AOVS-«Gesundheitshandwerker» findet auch in bei den Mitgliedern Befürworter, nicht zuletzt in Geschäften, die sich davon eine bessere Situation beim Thema Nachfolge und Geschäftsverkauf sowie eine einfachere Stellenbesetzung im Bereich Refraktion und Kontaktlinsen erhoffen. Ob solche Überlegungen und Rechnungen aufgehen würden, ist offen.

Dies teilen Gregor Maranta, Zentralpräsident und Christian Loser, Geschäftsführer von OPTIKSCHWEIZ mit.

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