Business

Myopie-Management in MiGeL aufgenommen

03.07.2024

Was lange währt, kann manchmal auch richtig gut werden. Ab dem 1. Juli wird nämlich das Myopie-Management in der Schweiz in die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) aufgenommen. Dadurch übernehmen die Krankenkassen Kosten von bis zu 850 Franken für Myopie-Management-Gläser oder -Kontaktlinsen pro Jahr.

Anfangs Mai 2020 waren OptikSchweiz, der SBAO, die Schweiz. Ophthalmologische Gesellschaft SOG sowie Vertreter der Augenimplantat-Hersteller beim BAG eingeladen, die bestehenden Pflichtleistungen nach Krankenversicherungsgesetz KVG im Bereich Sehhilfen zu diskutieren. Neben anderen Änderungsanträgen – siehe wichtigste Neuerungen nachfolgend – hatten SBAO und OPTIKSCHWEIZ vorgeschlagen, auch Mittel für das Myopie-Management in die Liste aufzunehmen. 

Ein berechtigtes und sinnvolles Anliegen angesichts der politischen Lage – Stichworte Gesundheitskosten, Mengenausweitung – jedoch mit leicht gedämpften Hoffnungen. Als Folge dieses Treffens waren für sämtliche Produkte deren Wirksamkeit und Zweckmässigkeit zu belegen. Gefordert war hier vor allem die Projektgruppe Myopie-Management mit Andy Dätwyler (Leitung), Manuel Kovats, Kuno Cajacob, Pascal Blaser und Michael Bärtschi. Es galt nicht nur, Methodik, Wirkung und Zweckmässigkeit mit Studien lückenlos zu dokumentieren, es brauchte dazu auch die Unterstützung der Fachärzteschaft. Für die umsichtige, anspruchsvolle und zeitintensive Arbeit sei der Projektgruppe im Namen aller herzlich und nachdrücklich gedankt: Sie haben für Beruf und Branche viel erreicht!

Die internen Prozesse beim BAG brauchten ihre Zeit, doch mit Ankündigung vom 18. Juni 2024 wird nun auch der MiGel Punkt 25 Sehhilfen per kommenden 1. Juli revidiert. Nahezu alle Anträge wurden umgesetzt . Einzige Ausnahme bildet das jährliche Arztrezept bei unter 18-jährigen.

Die wichtigsten Neuerungen ab 1. Juli 2024

  • Beiträge gibt es neu fĂĽr Brillen und nicht mehr nur fĂĽr Brillengläser. Man ist der Auffassung gefolgt, dass auch Brillenfassungen Medizinprodukte und daher von der VergĂĽtung nicht auszuschliessen sind.
  • Neu sind bei irregulärem Astigmatismus, Hornhauterkrankungen oder -verletzungen, Status nach Hornhaut-Operation oder Iris-Defekten auch Brillen beitragsberechtigt (neben Kontaktlinsen wie bisher).
  • Myopie-Kontrolle als neuer Spezialfall Brille/Kontaktlinsen: Beitrag pro Jahr CHF 850.–  (bis max. 21. Altersjahr), Voraussetzung ist eine fachärztliche Verordnung mit Angaben von axialer Augenlänge, Progressions-Nachweis und Myopiegrad.

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